Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in der Schwimmhalle

Ab dem 8. Juni öffnet die Neptun-Schwimmhalle wieder für den Schul- und Vereinssport. Wir können also ab Freitag , dem 12. Juni zu den üblichen Zeiten wieder unser Training aufnehmen. Selbstverständlich wird es auch hier besondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygienevorschriften geben, die wir zu beachten haben. Die Schwimmhalle hat hierzu eine Ergänzung der Hallen- und Badeordnung verfasst. Im Wesentlichen geht es um die – sicher bereits allen in Fleisch und Blut übergegangenen – Regeln zu Abstand und Hygiene. Soweit bislang bekannt, werden an der Rezeption Listen ausliegen, in die sich jeder Besucher einzutragen hat und wir müssen wohl auch interne Listen führen, wer wann beim Training war. Ich werde am kommenden Freitag auf jeden Fall in der Schwimmhalle sein und dafür etwas vorbereiten.

Leider wird der Spass nur zwei Wochen so gehen, weil dann am 20. Juni die übliche Sommerschließzeit beginnt und wer weiß schon, was danach kommt? 😉

VDST-Positionspapier: Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch unseren Sport stark beeinträchtigt. Ein Schwimmhallentraining ist vorläufig immer noch nicht möglich und auch das Tauchen im Freiwasser unterliegt Einschränkungen. Einige von Euch sind eventuell verunsichert, unter welchen Bedingungen eine Ausübung des Sports überhaupt möglich ist. Vom VDST gibt es jetzt ein Positionspapier, dass Fragen hierzu beantwortet.

Wesentliche Punkte daraus sind etwa:

  • Vermeidung von „Tauchtourismus“.
  • Kontakt mit fremder Ausrüstung ist zu vermeiden.
  • Partnerübungen/Rettungsübungen gerade mit Austausch der Atemregler untereinander sind untersagt.
  • Es dürfen keine Ausbildungstauchgänge absolviert werden.
  • Es werden ausschließlich Nullzeittauchgänge durchgeführt.

Natürlich müssen an Land die allgemeinen Vorschriften zu Abstand, Hygiene und dergleichen eingehalten werden und grundsätzlich gilt, dass Sportfreunde mit Krankheitszeichen selbstverständlich nicht ins Wasser sollten.

Wichtig zu wissen ist auch noch, dass bei einer akuten Erkrankung an Covid-19 die Tauchtauglichkeit unmittelbar erlischt und man nach überstandener Krankheit unbedingt einen erfahrenen Tauchmediziner bzw. -medizinerin kontaktieren sollte, um die weitere Tauchtauglichkeit abzuklären.

Das gesamte Positionspapier findet ihr auf der Seite des VDST. Ich hoffe, dass wir alle auch in diesem Jahr Spass an der Ausübung unseres Sports haben werden.